Catharina Herter
Catharina Herter war Angeklagte in der dritten Verfolgungswelle, der Hexenprozesse von Rhens.
Sie schaffte es der Folter zu widerstehen und kein Geständnis abzulegen. Catharina Herter wurde freigesprochen.
Doch ihr weiteres Schicksal verlief tragisch. Ihr Mann weigerte sich, sie wieder zu sich zu nehmen. So wurde sie in den letzten Dezembertagen
im Winter 1645 aus der Stadt gewiesen und ihrem Schicksal überlassen.