Claudius von (de) Musiel

Claudius von (de) Musiel stammt aus dem lothringischen Bisingen (heute Bézange-la-Petite). Bereits sein Vater Nikolaus Musiel war maximinischer Meier und Schultheiß in Bisingen. Claudius folgte ihm vor 1577 in diesem lokalen Amt nach.

Bereits im Jahr 1580 wurde er unter Bestätigung des alten Geschlechtsadels von Kaiser Rudolf II. in den Adelsstand erhoben. Fünf Jahre später belehnte ihn der Herzog von Lothringen mit den Anteilen an Burg und Herrschaft Berg. Dort wurde sein Sohn Johannes von Musiel geboren der ebenfalls der Abtei St. Maximin beitrat.

1594, nach dem Tod von Johann von Piesport, übernahm Musiel die Amtmannschaft auch im Amt St. Maximin. Damit stand er bis zu seinem Tod unumschränkt an der Spitze der maximinischen Territorialverwaltung und an der Spitze der Gerichte.

Im Jahr 1606 ernannte der Maximiner Abt seinen Sohn Johannes von Musiel zum Amtmann.

Bereits 1574 hatte der Trierer Kurfürst Jakob III. von Eltz (1567-1581) ihn zum Schöffen am Trierer Hochgericht und später sogar zum kurfürstlichen Rat ernannt.

Neben dem Aufstieg in der maximinischen Ämterhierarchie baute Musiel kontinuierlich den Besitz seiner vielköpfigen Familie aus, erwarb Grundstücke und Immobilien, verkaufte Kornrenten und betätigte sich als Geldverleiher. Zielstrebig verband er sich und seine Kinder durch geschickte Patenwahl mit der Trierer Oberschicht und bedeutenden geistlichen Institutionen sowie durch vorteilhafte Eheschließungen (1573 und 1600) mit dem lothringisch-luxemburgischen Kleinadel.

So war z.B. die Tochter von Claudius von Musiel die Mutter des Hofrats und Maximiner Syndicus Claudius von Lasaulx, wodurch sich nicht nur ein Verwandtschaftsgeflecht zu späteren Maximiner Mönchen, sondern auch zu der Koblenzer Beamtenfamilien ergibt.

In enger Zusammenarbeit mit dem Maximiner Abt Reiner Biewer unterstützte und förderte er maßgeblich dessen Bestrebungen, die Reichsunmittelbarkeit von St. Maximin durchzusetzen.

Als Richter in Hexenprozessen begegnet Musiel schon 1586 zu Beginn der großen Verfolgungswelle im Gebiet der Reichsabtei St. Maximin. Er ließ den Stand der Hexenverfolgung in St. Maximin bilanzieren und Verzeichnisse über Hinrichtungen, Besagungen sowie Prozesskosten aufstellen. Das Hexenregister des Claudius Musiel wurde bereits seit 1586 geführt. Als Schöffe am Trierer Hochgericht war er auch an den spektakulären Hexereiverfahren gegen Dr. Dietrich Flade (1589) und Nikolaus Fiedler (1591) beteiligt.

Musiels Rolle in den schweren Hexenverfolgungen wird schlaglichtartig beleuchtet durch den Hinweis, dass er genau zu Beginn seiner Amtszeit 1594 bei einem Termin neun Hexenprozesse gegen Pächter und Meier bzw. deren Frauen führen ließ, die zum Teil wegen nicht gezahlter, strittiger oder hinterzogener Pachtzinsen mit dem Abt in Streit lagen. Man warf ihnen vor, einen Mordanschlag gegen den Abt und seinen Amtmann (und damit gegen die treibenden Kräfte der Hexenjagd) geplant zu haben.

Im übrigen ist Musiel selbst achtmal als angeblicher Hexenmeister besagt worden.

Die Organisation der St. Maximiner Hexenprozesse diente Musiel nicht nur zur Profilierung und zur Anwendung seiner bürokratischen Fähigkeiten. Durch die überhöhten Prozessrechnungen waren die Hinterbliebenen oftmals gezwungen, Liegenschaften zu extrem niedrigen Preisen zu verkaufen.

Am Ende seines Lebens hatte Musiel seiner Familie einen bleibenden Wohlstand gesichert.








Erstmals erstellt: 15.08.2001 Letzte Änderung:
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