Dr. Dietrich Flade

Dietrich Flade wurde 1534 in der Trierer Pfarrei St. Laurentius als Sohn der Eheleute Johann Flade und Margareta von Langenfeld getauft.

Er studierte in Löwen und Orleans, war dann in Speyer als Doktor beider Rechte am dortigen Reichskammergericht. 1557 wurde Dr. Dietrich Flade Vize-Schultheiß Triers. Er heiratete Barbara Reichwein, Witwe des verstorbenen Trierer kurfürstlichen Leibarztes Dr. Simon Reichwein.

1559 wurde er durch den Trierer Kurfürsten und Erzbischof Johann von der Leyen zum kurfürstlichen Rat ernannt und vertrat seinen Dienstherrn auf Reichstagen. 1567 wurde er Schultheiß der Dompropstei, 1571 Stadtschultheiß in Trier und Beisitzer des Hofgerichtes Koblenz. 1578 wurde er Professor an der Universität Trier, 1586 sogar deren Rektor. Ihm folgte Peter Binsfeld im Amt.

Dietrich Flade war Schöffe am Hochgericht Trier und dem Gerichtshof der freien Reichsabtei St. Maximin vor Trier. 1581 wurde Dietrich Flade zum kurfürstlichen Statthalter in Trier ernannt.

In seiner Eigenschaft als Richter hatte Dietrich Flade zahlreiche Hexenprozesse geleitet und Todesurteile gesprochen. Sein Wirken fiel in eine Zeit, in der die Hexenverfolgungen in Kurtrier betrieben wurden.

Im angrenzenden Territorium der freien Reichsabtei St. Maximin listete der Amtmann Claudius Musiel alle verurteilten Personen und deren Besagungen auf. In diesem sogenannten "Hexenregister" erscheint auch Dietrich Flade als oftmals Besagter.

Am 4. Juli 1588 wurde auf Befehl von Kurfürst Johann von Schönenberg das Hexenprozess-Verfahren gegen Dietrich Flade eröffnet.

Am 3. Oktober 1588 unternahm er einen Fluchtversuch. Am 12. Oktober 1588 befand sich Flade wieder in Trier. Bürger bewachten sein Haus. Am 22. April 1589 wurde Dietrich Flade verhaftet.

Peter Omsdorf (Petrus), der Notar der Abtei St. Maximin, leitete im Jahr 1589 gemeinsam mit Christoph Fath die kurfürstliche Kommission, welche die Besagungen gegen Dr. Dietrich Flade sammeln sollte.

Dr. Dietrich Flade gestand unter mehrmaliger Folter, was man von ihm hören wollte, und besagte angebliche Komplizen.

Am 14. September setzte Dietrich Flade sein Testament auf, mit dem Wunsch ein ehrenvolles Begräbnis auf dem Kirchhof St. Antonius zu erhalten. Am 18. September 1589 wurde das Urteil über ihn gesprochen. Es lautete auf den Feuertod. Eine Milderung des Urteils sah eine vorherige Strangulierung vor und wurde am gleichen Tag an der Hinrichtungsstätte im heutigen Trierer Stadtteil Euren vollzogen.

In seiner Funktion als Hexenrichter war Dietrich Flade vorher selbst mit aller Strenge aufgetreten.

Dr. Dietrich Flade starb am 18. September 1589. Er wurde als Hexenmeister in Trier verbrannt



Quellen:
Gründlicher Bericht Antonii Praetorii Von Zauberey vnd Zauberern
Denkwürdiger und nützlicher rheinischer Antiquarius. Mittelrhein
Verzeichnisse der deutschen Bischöfe
Der Fall des Trier Stadtschultheißen Dr. Dietrich Flade: Vom Hexenrichter zum Hexenmeister. In: DAMALS. Das Magazin für Geschichte und Kultur 6, 2002, S.14-19. Rita Voltmer Karl Weisenstein: Das Hexenregister des Claudius Musiel




Erstmals erstellt: 15.08.2001 Letzte Änderung:
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