Die Abtei St. Maximin (Kloster des heiligen Hilarius)

Am Anfang der Geschichte der Abtei Maximini (Kloster des heiligen Hilarius) in Trier stehen die Geschicke und Handlungen von König Dagobert I. und Erzbischof Modoald von Trier.
Am 1. Mai 622 schenkt König Dagobert I. dem Erzbischof Modoald von Trier die Abtei Tholey (Thielogia) und setzt Herzog Clodulph (Sohn Herzog Arnulf) als Vogt ein. (Die hierzu bestehnde Urkunde wird als angebliche Fälschung bezeichnt.)

Am 29.Juli 623 bestätgit König Dagobert I. dem Erzbischof Modoald von Trier die Rechte und Besitzungen seiner Kirche, auch am Kloster des heiligen Hilarius, jetzt Maximin genannt.

Sehen wir uns die Geschichte von Coblenz an müssen wir auch die heutige Zeit und die Zugehörigkeit von Rübenach zu Coblenz betrachten.

Zur Schenkung der Villa Rübenach 888 durch König Arnulf an St.Maximin berichtete Sigehard, es habe sich hierbei um einen königlichen Fiskus gehandelt, den der im Diplom als Intervenient genannte Laienabt des Klosters, Graf Megingoz, vom König erworben und ihn hierauf den Mönchen geschenkt habe, um deren Mangel infolge der von ihm selbst beanspruchten Abteigüter abzuhelfen.

In der Bestimmung dieser Villa zum Unterhalt des Konvents fünf Jahre später durch Arnulf sowie 897 und 912 durch dessen Nachfolger kann eine Bestätigung der Erzählung Sigehards gesehen werden.

Rübenach als vormaliger Sitz eines Königshofs ist auch deshalb naheliegend, weil dem Kloster die Villa offensichtlich mit der Pfarrei übergeben wurde. Für diesen frühen, durch keine Quelle gesicherten Besitz sprechen das Patronat und die Zehnten am Ort, die immer Lehen der Abtei geblieben sind.
Im Niederen Erzstift mit etwa 11% des Abteibesitzes im Kurstaat waren lediglich die Besitzungen bei Rübenach Hofgut Maximini mit 249 Morgen bebautem Land und 6400 Stöcken sowie bei Löf mit 10 Morgen und 10000 Stöcken von Bedeutung.

Welchen Einfluss und Macht St. Maximin in Rübenach und Coblenz hatte zeigt sich an den folgenden Gegebenheiten.

1225 waren Ministerialen wegen Eigentumsstreitigkeiten wegen Rübenach am Ort (Grafen von Dietz oder Grafen von Eppstein, als Eigentümer des Hofgutes und des Klosters, nebst Kirche). Ministerialen unterstanden nicht dem Hofgericht der Vögte, was auch durch Erzbischof Dietrich von Trier bestätigt wurde.

Im Lauf des 14. Jahrhunderts nahm das Schöffengericht gelegentlich bereits die Funktion des späteren Maximiner Oberhofs vorweg. So wurde 1374 für den Hof des Klosters zu Rübenach dieses Schöffengericht als Appellationsinstanz genannt. Seitdem führten die Schöffen ein rundes Siegel mit der Umschrift SIGILLV(m) SCABINORV(m) ECCLESIE S(ancti) MAXIMINI, das den auf einem Faltstuhl sitzenden Bischof Maximin mit Pallium und Mitra zeigt, der in jeder Hand eine Kreuzfahne hält.

Im 14. und im frühen 15. Jahrhundert war es das im Abteibereich am häufigsten überlieferte Siegel, bis es nach 1433 wegen des Funktionswandels des Schöffengerichts weitgehend durch das Siegel des Abtes ersetzt und im 16. und 17. Jahrhundert nur noch höchst selten verwendet wurde.

Ende des 14. Jahrhunderts wurden die Hofgüter durch Erwerbungen der Koblenzer Kartause geschmälert und nach 1415 verpfändeten die Äbte Heinrich von Sayn und sein Gegenspieler Lamprecht die meisten Hofeinkünfte, die nach 1450 jedoch wieder an die Abtei zurückfielen.

Vögte der Rübenacher Klostergüter waren vielleicht schon um 1225, 1600 mit Sicherheit jedoch vor 1407, 1601 bis zur Aufhebung der Abtei die Herren von Eltz, die die Vogtei jedoch nicht als Lehen der Abtei innehatten, sondern vermutlich als Untervogtei der Grafen von Luxemburg.

Wenigstens behaupteten sie 1592 und 1711, ihre Vogtei sei ein Luxemburger Lehen, wogegen die Abtei allerdings protestierte.

Die Weistümer von 1519 und 1584 zeigen größere Rechte des Vogtes im Rübenacher Grundgericht und höhere Anteile an den Einkünften aus der Grundherrschaft, als dies in den meisten anderen Vogteien über Klostergüter üblich war. Hierbei verfügten die Vögte über eine eigene Burg im Dorf (Burghaus), über einen Hof mit Ländereien, über eigene Abgaben der Einwohner aus der Kurmut und dem Sommerhafer sowie über Anteile an der Schäferei und Gerichtsbußen.

Für das Grundgericht blieb als Oberhof zwar das Gericht zu St.Maximin „an der roten Tür“ bestehen, doch war der Abt bei dessen Besetzung an die Zustimmung des Vogts gebunden, der es auch selbst einberufen konnte. Das Weistum von 1643 stellte sogar fest, dass bei der Bestellung der Dorf- und Gerichtsschöffen St.Maximin vor 30 Jahren letztmalig tätig gewesen sei, seitdem der Vogt jedoch alle Schöffen eingesetzt habe, und dass auf den gewöhnlichen Gerichtstagen der Vertreter des Abtes, auf den Baugedingen jedoch der Vogt die erste Stelle einnehme. Nach Verfahren auch vor dem Reichskammergericht kam es 1712 durch die Schaffung eines „Erbvogteigerichts“, das abwechselnd im Fronhof der Abtei und in der Eltzer Burg im Dorf stattfinden sollte, zwischen dem Kloster und den Herren von Eltz zu einem Ausgleich.

Auch mit den Rübenacher Schöffen und Einwohnern hatte das Kloster gelegentlich Schwierigkeiten. Unbekannt ist, auf welchen alten Gewohnheiten die Forderung der Schöffen beruhte, dass bei den Schöffenessen auch ihre Kinder teilnehmen dürfen, jedoch bleibt ihre Hartnäckigkeit bemerkenswert, mit der sie sowohl 1374 wie einhundert Jahre später 1470 dieses angebliche Recht durchzusetzen versuchten.

Merkwürdig war auch das Zapfrecht des Abtes, der vor jeder Kirchweih 2 Fuder Wein in das Dorf schaffen ließ, deren nicht bei diesem Fest getrunkenen Reste die Einwohner hernach aufkaufen mussten.

Die Klosterwaldungen bei Rübenach hatte St.Maximin seit 1670 der Gemeinde verpachtet, mit der Auflage, dass jeder Einwohner dort jährlich drei Bäume pflanzen müsse.

Ferner war jeder Bewohner noch im 18. Jahrhundert zu einem Arbeitstag im Jahr auf den Ländereien des Klosters verpflichtet.

Im Unterschied zu einigen anderen Klöstern und Stiften war für St.Maximin die Rübenach benachbarte Stadt Coblenz ohne besondere Bedeutung oder Erwähnung. Hieran änderte sich auch im 15. und 16. Jahrhundert nur wenig, als sich Coblenz zunehmend zur Residenz des Trierer Kurfürsten entwickelte. Vermutlich ließ sich für die Abtei ein Großteil der in der Stadt anfallenden Geschäfte auch weiterhin von ihrem Hof in Rübenach aus erledigen, dessen Beherbergungspflicht des Abtes und dessen Boten in späteren Pachtverträgen häufig hervorgehoben wurde und dessen Ministeriale schon im 13. Jahrhundert mit denen des Erzbischofs in der Stadt in engerer Beziehung standen.

Hausbesitz der Abtei Maximin in Coblenz ist zwar 1367 und 1591 belegt, jedoch nur kurzfristig und ohne größere Erwähnung in den Maximiner Wirtschaftsüberlieferungen. Wohl als Kapitalanlage gedacht war schließlich der Erwerb zweier Häuser in der Coblenzer Clemensstadt vor 1790 durch Abt Wittmann, die gegen jeweils jährlich 200 fl. an zwei Räte des Kurfürsten verpachtet waren.

Nach der Besetzung der Stadt durch die französischen Truppen wollte sie 1797 die Abtei wegen ihrer wirtschaftlichen Notlage unbedingt verkaufen. Dies gelang ihr auch, doch fiel der Erlös hieraus wegen des über das Kloster verhängten Sequesters an die französische Verwaltung.

Im Mai 1792 ließ der Trierer Kurfürst nach der Kriegserklärung Frankreichs vom 20.April 1792 und dessen Angriff auf die Habsburger Niederlande nicht nur seine eigenen Wertgegenstände und Kunstschätze, sondern auch die verschiedener Trierer Klöster und Stifte auf die Festung Ehrenbreitstein schaffen. Darunter auch die des Kloster Maximin. Hierzu wird eine besondere Geschichte im Bezug auf Coblenzer Bürger erzählt, auf die wir hier gesondert eingehen.

Die Abtei St.Maximin in Trier wird 1802 aufgeboben.


Quellen:
Denkwürdiger und nützlicher rheinischer Antiquarius. Mittelrhein
Defensio Abbatiae imperialis S. Maximini






Religion: katholisch
Standort:

Trier

Koordinaten:

Zustand: erhalten
: aufgehoben
Lage: k.A. m ü. NN
Begehbar: k.A.
Öffnungszeiten: k.A.
Nutzung: k.A.
Karte:
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Erstmals erstellt: 3.07.1998 Letzte Änderung:
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