Reiner Biewer
Reiner Biewer war in der Zeit von 1581-1613 Abt der bei Trier und Befürworter der Hexenverfolgung
Die Amtszeit des Maximiner Abtes Reiner Biewer ist von den schweren Hexenverfolgungen der Jahre 1586-1596 gekennzeichnet.
Von Hexenfurcht geplagt wie der Trierer Erzbischof Johann VII. von Schönenberg war Biewer bereit zu glauben, die Hexensekte habe
geplant, ihn wie angeblich bereits seinen Vorgänger Matthias von Saarburg zu ermorden.
In einem Hexenprozess aus dem Jahr 1594 bezeugte der Abt sogar, eine verdächtigte Frau habe ihm aus nächster Nähe Zaubersalbe ins Ohr geblasen.
Der niederländische Theologe Theologe Cornelius Loos musste 1593 in Anwesenheit von Reiner Biewer, dem Trierer Offizial
Bartholomäus Bodegemius, dem Trierer Weihbischof Petrus Binsfeld und dem
päpstlichen Nuntius Ottavio Frangipani in der Abtsstube der auf
den Knien seine verfolgungskritischen Thesen widerrufen.
Doch hat Reiner Biewer nicht nur aus existentieller Furcht die massenhaften Verfolgungen in seinem Territorium geschehen lassen und die dort agierenden
Hexenausschüssen herrschaftlich legitimiert. Der sich als Landesherr und Reichsfürst verstehende Abt scheint die Hexenjagd auch im Kampf mit Kurtrier
um die Reichsunmittelbarkeit seiner Abtei benutzt zu haben.
Schließlich ließ sich der Nachweis souveränen Besitzes von Blut- und Hochgerichtsbarkeit als oberstem landeshoheitlichen
Recht durch massenhaft geführte Hexenprozesse problemlos und unangreifbar erbringen.
Als übergeordnete Rechtsinstanz erteilte der St. Maximiner Oberhof, eingerichtet in einem Haus nahe der Abtei, die nach der Carolina
notwendigen Advise in Hexereiverfahren. Damit wurde der Trierer Oberhof als gutachtende Behörde nicht in die St. Maximiner Verfahren
involviert und somit hatte der Kurfürst keine Möglichkeit, den Instanzenzug als Beweis für seinen eigenen Hoheitsanspruch auf St. Maximin
zu nutzen. Außerdem konnte er formalrechtlich die auf die Carolina gestützten Maximiner Hexenprozesse in keiner Weise als illegal anfechten
und diesen möglichen Vorwurf als Begründung für einen gewaltsamen oder militärischen Eingriff in das Maximiner Territorium benutzen.
Auch mit anderen Mitteln versuchte der Abt Reiner Biewer, sein Territorium auszudehnen und dauerhaft als souveräne Landesherrschaft zu etablieren.
So kaufte er 1589 für eine stattliche Summe die Erbgrafschaft Freudenburg und gliederte sie seinem Herrschaftsgebiet ein.
Daneben setzte er aber auch auf die herrschaftliche Repräsentation. Ausgesprochen prachtliebend vermehrte er den Kirchenschatz der
um einige wertvolle Stücke und ließ 1604 ein Verzeichnis der Kostbarkeiten anlegen.
Reiner Biewer förderte wie schon sein Vorgänger Matthias von Saarburg den Wiederaufbau der 1552 durch
die Truppen des Albrecht-Alkibiades von Brandenburg-Kulmbach stark zerstörten Kirchen- und Klosterbauten von St. Maximin, die bald als die schönsten
im ganzen Erzbistum Trier galten.
Allerdings hatte der Abt Reiner Biewer durch den großartigen Bau St. Maximin in solche Schulden gestürzt, dass er gezwungen wurde, sein Amt 1613 niederzulegen.
Offen bleiben muss bislang die Frage, ob Reiner Biewer bei seinem ohne Zweifel hohen Bedarf an finanziellen Ressourcen die Hexenverfolgungen
auch aus materiellem Interesse führen ließ. Da es keine Konfiskationen in St. Maximin gab, blieb ihm diese Geldquelle verwehrt.
Nachzuweisen ist allerdings, dass Biewer Pachtzinsen und Abgaben in seinen Grundherrschaften erhöhte und dagegen opponierende Meier
und Hofleute auffällig häufig in Hexereiverfahren angeklagt und hingerichtet wurden.
Quellen:
Denkwürdiger und nützlicher rheinischer Antiquarius. Mittelrhein
Verzeichnisse der deutschen Bischöfe