Das Bistum Trier

Das Bistum Trier umfasst große, überwiegend ehemals zur preußischen Rheinprovinz gehörende Teile der Bundesländer Rheinland-Pfalz und Saarland, sowie die Exklave Kirchen (Sieg). Es ist die älteste römisch-katholische Ortskirche Deutschlands und wurde (frühestens) im 3. Jahrhundert von Bischof Eucharius gegründet. Bis zu Beginn des 19. Jahrhunderts war Trier Erzbistum und die Trierer Erzbischöfe Kurfürsten des Heiligen Römischen Reichs.

Die Anfänge des Bistums liegen vermutlich in der hohen Kaiserzeit des römischen Reiches, in dem Trier als Augusta Treverorum eine der bedeutendsten Städte nördlich der Alpen wurde. Wann Trier zum Bischofssitz erhoben wurde, ist ungewiss. Erste in mittelalterlichen Quellen überlieferte Bischöfe von Trier waren Eucharius, Valerius und Maternus, der auch der erste belegte Bischof von Köln ist, deren Amtszeiten in der zweiten Hälfte des 3. Jahrhunderts anzunehmen sind.

Die früheste historisch gesicherte Erwähnung bezieht sich auf das Konzil von Arles im Jahr 314, an dem Agritius als Trierer Bischof teilnahm.
Das Erzbistum Trier war ein bedeutendes geistliches Territorium im Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation. Sein Oberhaupt, der Erzbischof, stand einem Gebiet entlang des Flusses Mosel zwischen Trier und Koblenz vor. Er war seit dem späten Mittelalter einer der sieben Kurfürsten. Der geistliche Bezirk (Erzbistum) und das weltliche Staatswesen (Kurfürstentum) wurden getrennt voneinander verwaltet. Sie waren weitgehend, aber nicht vollkommen gebietsgleich.

Zum historischen Gebiet des Erzbistums gehörten außerdem die drei Suffragan-Bistümer Metz, Toul und Verdun (Trois-Évêchés), später auch Nancy und St. Dié (heute französisch). Nach 1794 war das Gebiet des Erzbistums auf der linken Rheinseite infolge des Ersten Koalitionskriegs vollständig französisch besetzt und 1798 nach dem Frieden von Campo Formio (1797) in das französische Staatsgebiet eingegliedert. Nach dem im Jahr 1801 zwischen Napoleon und Papst Pius VII. abgeschlossenen Staatskirchenvertrag wurde 1802 Bischof Charles Mannay in das neu errichtete Bistum Trier eingesetzt. Der rechtsrheinische Teil des vorherigen Erzbistums existierte als zweites Bistum Trier unter seinem ursprünglichen Erzbischof Clemens Wenzeslaus, der nach Augsburg geflohen war. Verwaltet wurde es von Ehrenbreitstein aus. Territorial wurde 1803 der rechtsrheinische Rest des weltlichen Staats (Kurfürstentum) – der später kirchlich in der neugegründeten Diözese Limburg aufging – durch den Reichsdeputationshauptschluss dem Fürstentum Nassau-Weilburg zugeordnet und säkularisiert.

1821 wurde das Bistum erneuert und ist seitdem ein Suffraganbistum des Erzbistums Köln. Während der Zeit des Kulturkampfes wurde der Trierer Bischof Matthias Eberhard am 6. März 1874 als zweiter preußischer Bischof verhaftet und anschließend zu einer Geldstrafe von 130.000 Goldmark und neun Monaten Haft verurteilt. Er starb sechs Monate nach seiner Haftentlassung auf dem Höhepunkt des Kulturkampfes.

Zum Zeitpunkt seines Todes im Mai 1876 waren 250 Priester vor Gericht gestellt worden und 230 Pfarreien seiner 731 Pfarreien umfassenden Diözese waren vakant. Es kam, wie im Fall Namborn, vereinzelt zu heftigen Auseinandersetzungen mit den preußischen Behörden. Sie kumulierten in der Zeit der Marienerscheinungen in Marpingen 1876/1877. Die preußischen Behörden reagierten sehr restriktiv auf diesen Ausdruck von Volksfrömmigkeit, in deren Zusammenhang es zu mehreren Verhaftungen kam und Militär eingesetzt wurde, um Wallfahrten nach Marpingen zu verhindern.

Das Bistum umfasst heute grob den Nordwesten des Bundeslandes Rheinland-Pfalz, und zwar die ehemaligen Regierungsbezirke Trier und Koblenz ohne den Westerwaldkreis und den Rhein-Lahn-Kreis, sowie das Saarland ohne den Saarpfalz-Kreis.

Abweichend hiervon gehört vom Landkreis Ahrweiler der Stadtteil Rolandswerth (Stadt Remagen) und die Ortsgemeinde Kalenborn (bei Altenahr) nicht zum Bistum. Vom Landkreis Neuwied fehlt der nördliche Teil, ein Teil des Ortsteils Kasbach in der Gemeinde Kasbach-Ohlenberg sowie die Verbandsgemeinden Unkel und Asbach (ohne die Gemeinde Neustadt (Wied), die hingegen zum Bistum gehört). Vom Landkreis Altenkirchen fehlt überwiegend der westlichen Teil, dies sind die Verbandsgemeinden Altenkirchen-Flammersfeld, Hamm (Sieg) und Wissen, sowie die im Norden liegende Gemeinde Friesenhagen. Ausgenommen hiervon sind die Gemeinden Horhausen (Westerwald), Peterslahr, Bürdenbach, Eulenberg, Güllesheim, Krunkel, Niedersteinebach, Obersteinebach, Pleckhausen und Willroth, die im Südwesten der Verbandsgemeinde Altenkirchen-Flammersfeld liegen und Teil des Bistums sind.

Der östliche Teil des Landkreises Altenkirchen (das Dekanat Kirchen (Sieg)) wird „Trierische Insel“ genannt. Der Landkreis Mayen-Koblenz gehört komplett dem Bistumsgebiet an, mit Ausnahme des Stadtteiles Stromberg (Bendorf) (dieser wurde 1974 eingemeindet und war zuvor Teil des Unterwesterwaldkreises und damit des Bistums Limburg, dem er bis heute angehört).

Die zum ehemaligen Regierungsbezirk Koblenz gehörenden Landkreise Westerwaldkreis und Rhein-Lahn-Kreis gehören komplett dem Bistum Limburg an, da sie im historischen Staat Preußen zu Hessen-Nassau und nicht, wie der überwiegende Teil des heutigen Bistums Trier, zur Rheinprovinz gehört haben.

Vom Landkreis Bad Kreuznach gehören die Gemeinden, die komplett östlich des Glans (südlich der Nahe) liegen, früher pfälzisch waren, nicht zum Bistum (sie sind Teil des Bistums Speyer und meint die Gemeinden Ebernburg, Altenbamberg, Feilbingert, Hallgarten, Hochstätten, Duchroth, Oberhausen an der Nahe, Callbach, Lettweiler, Becherbach, Reiffelbach, Schmittweiler).

Ebenso die früher hessischen Gebiete des Landkreises Bad Kreuznach, die dem Bistum Mainz angegliedert sind (Verbandsgemeinde Bad Kreuznach und die Stadtteile Bosenheim, Ippesheim und Planig der Stadt Bad Kreuznach).

Von dem ehemaligen Regierungsbezirk Rheinhessen-Pfalz gehören die Gemeinden der Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein des Landkreises Kusel, die komplett nördlich des Glan liegen (Hoppstädten, Buborn, Deimberg, Grumbach, Hausweiler, Herren-Sulzbach, Homberg, Kappeln, Kirrweiler, Langweiler, Merzweiler, Unterjeckenbach), sowie am Glan die Gemeinden Odenbach, Wiesweiler, Offenbach-Hundheim und Glanbrücken zum Bistum Trier.

Ebenso die Gemeinden Niederalben, Herchweiler und Reichweiler im Landkreis Kusel die nicht zur Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein gehören. (Bis auf die Gemeinden Odenbach, Hundheim, Hachenbach (Ortsteil von Glanbrücken) und Herchweiler sind alle bei der Kreisreform von 1969 vom Landkreis Birkenfeld (der zum ehemaligen Regierungsbezirk Koblenz gehört) an den Kreis Kusel gewechselt.)

Zum Bistum gehört auch die Verbandsgemeinde Rhein-Nahe und Bingerbrück des Landkreises Mainz-Bingen (die erst durch die Kreisreform von 1969 zum Landkreis Mainz-Bingen gekommen sind).

Das Saarland gehört komplett dem Bistum Trier an außer dem Saarpfalz-Kreis und ohne die Ostertalorte Osterbrücken, Hoof, Niederkirchen, Bubach, Marth und Saal (Stadtteile der Kreisstadt St. Wendel), die ebenfalls früher pfälzisch waren und bis heute zum Bistum Speyer gehören.


Bischöfe, Erzbischöfe des Bistum Trier und deren Pontificatsjahre




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Erstmals erstellt: 3.07.1997 Letzte Änderung:
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