Die Kurfürsten
Ein Kurfürst (lateinisch princeps elector imperii oder elector) war einer der ursprünglich sieben, später neun und zuletzt zehn ranghöchsten Fürsten des Heiligen Römischen
Reiches, denen seit dem 13. Jahrhundert das alleinige Recht zur Wahl des römisch-deutschen Königs zustand.
Mit diesem Königstitel war traditionell der Anspruch auf die Krönung zum römisch-deutschen Kaiser durch den Papst verbunden.
Im Jahr 1338 schlossen sich die Kurfürsten im Kurverein zu Rhense enger zusammen, um sich künftig vor Königswahlen miteinander abzustimmen.
Die Bezeichnung Kurfürst geht auf das mittelhochdeutsche Wort kur oder kure für Wahl zurück, aus dem das neuhochdeutsche küren entstanden ist.
Der Thronfolger wurde als Kurprinz bezeichnet, der Prinzregent für einen Kurfürsten als Kuradministrator.
Im Mittelalter und in der frühen Neuzeit gehörten dem Kurfürstenkollegium sieben, später neun Reichsfürsten an. Jedem Kurfürsten war eines der Reichserzämter zugeordnet. Zum ursprünglichen Kollegium gehörten:
drei geistliche Fürstbischöfe:
der Erzbischof von Mainz als Reichserzkanzler für Deutschland
der Erzbischof von Köln als Reichserzkanzler für Italien
der Erzbischof von Trier als Reichserzkanzler für Burgund
sowie vier weltliche Fürsten:
der König von Böhmen als Erzmundschenk
der Pfalzgraf bei Rhein als Erztruchsess
der Herzog von Sachsen als Erzmarschall
der Markgraf von Brandenburg als Erzkämmerer
Im 17. Jahrhundert erlangten zwei weitere Reichsfürsten die Kurwürde:
1623 der Herzog von Bayern anstelle des Pfalzgrafen, der 1648 eine neue, achte Kurstimme sowie das neugeschaffene Amt des Erzschatzmeisters erhielt und
1692 der Herzog von Braunschweig-Lüneburg (Hannover) als Erzbannerträger.
Nachdem Bayern 1777 durch Erbschaft an den Pfalzgrafen bei Rhein gefallen war, erlosch die pfälzische Kurwürde, während die bayerische weiter bestehen blieb.
Der Reichsdeputationshauptschluss von 1803 hob die beiden geistlichen Kuren von Köln und Trier auf, der Kurerzkanzler erhielt als Ersatz für das an Frankreich verlorene Mainz
das neu geschaffene Fürstentum Regensburg.
Vier Reichsfürsten erhielten dagegen die Kurwürde neu.
Dies waren:
der Herzog von Salzburg
der Herzog von Württemberg
der Markgraf von Baden
der Landgraf von Hessen-Kassel
Nachdem das Herzogtum Salzburg im Frieden von Pressburg 1805 an das Kaisertum Österreich gefallen war und der Herzog von Salzburg für diesen Verlust mit dem neu geschaffenen
Großherzogtum Würzburg entschädigt wurde, ging auch die mit Salzburg verbundene Kurwürde auf das neu geschaffene Großherzogtum über.
Alle Veränderungen seit 1803 wurden jedoch schon 1806 mit der Auflösung des Heiligen Römischen Reichs Deutscher Nation gegenstandslos.
An einer Kaiserwahl konnte keiner dieser neuen Kurfürsten teilnehmen.