Margarethe Altenhofen

Margarethe Altenhofen (auch: Margareta Altenhoven/ Aldenhoven/ Margaretha Gerhard Aldenhofens) war Hausfrau und wurde 1596 in Rhensgeboren.

Margarethe Altenhofen heiratete um 1620 Gerhard Altenhofen. Dieser war Bürgermeister, Send- und Gerichtsschöffe von Rhens.
Die Familie Altenhofen wird in Rhens seit 1594 erwähnt. Teilweise erfolgten die Kirchenbucheintragungen zu Beginn des 17. Jahrhunderts unter dem Namen Becker, da die Familie Altenhofen der Zunft der Gemeindebäcker angehörte.

Aus der Ehe von Margarethe Altenhofen gingen mindestens drei Kinder hervor.

Margareth (getauft am 8. Oktober 1620, verstarb im Kindesalter)
Elisabeth (getauft am 22. Juni 1623, verstarb im Kindesalter)
Johann Philipp (getauft am 2. Oktober 1625).

Als Pate eines Kindes wird Heinrich Rosenbaum genannt, Ehemann der 1646 wegen angeblicher Hexerei hingerichteten Christina Rosenbaum.


Margarethe Altenhofen war das Prominentestes und letzte Opfer der Hexenprozesswelle.
Schon in den Hexenprozessen 1629 waren sie und ihr Mann Gerhard Altenhofen als Zeugen aufgerufen worden.
In der Prozesswelle wurde sie von nicht weniger als vier der vorher als Hexen hingerichteten Frauen der Teilnahme an Hexentänzen und anderer Missetaten beschuldigt. Eine davon war Barbel Neudt (Barbara), die Ehefrau des Johann Neudt, deren erster Mann bereits 1630 zu Capellen als Hexenmeister hingerichtet worden war. Barbel Neudt wurde am 13. Februar 1646 zusammen mit Christina Rosenbaum, Heinrich Rosenbaums Witwe, hingerichtet.


Margarethe Altenhofen unternahm am 6. Februar einen Fluchtversuch, wurde aber schon am folgenden Tag wieder eingefangen. Sie wusste, dass ihr Schicksal besiegelt war, und gab in der Verhandlung alles zu, was man von ihr verlangte. Sie bat, man möge es möglichst kurz mit ihr machen, damit ihrem Mann und ihren Kindern keine unnötigen Kosten entstünden.

Am gleichen Tag mit der Bürgermeistersfrau war Kett Lützinger, Johann Lützingers Hausfrau, verhaftet und in den Scharfen Turm gesperrt worden. Die Anklagepunkte gegen sie sind aus den Akten nicht ersichtlich. Beide Frauen wurden in einer Doppelhinrichtung am 7. März 1646 hingerichtet.

Die Verpflegungs-, Prozess- und Hinrichtungskosten mussten nach den geltenden Vorschriften die Verwandten der verurteilten Person tragen. Die Kosten, die Margarethe Altenhofens Ehemann zu zahlen hatte, betrugen 157 Florin 12 Albus.

Nach der Hinrichtung von Margarethe Altenhofen heiratete Gerhard Altenhofen um 1647 in zweiter Ehe Johannetta und hatte mit ihr zwei Kinder:

Anna Catharina (getauft am 6. Juni 1650)
Johann (getauft am 24. September 1651).
Gerhard Altenhofen wurde am 11. November 1657 nach katholischem Recht beerdigt.





Erstmals erstellt: 15.08.2001 Letzte Änderung:
Zitat Hinweis:
Bitte setzen Sie beim Zitieren des Inhaltes hinter der URL-Angabe in die Klammern das Datum Ihres letzten Besuchs dieser Seite und die richtige Unterseite ein.
Bsp: <a href="https://www.rund-um-koblenz.de/hexen/prozesse/margarethealtenhofen.html">www.rund-um-koblenz.de/hexen/prozesse/margarethealtenhofen.html (12.7.2001)</a>